Kostenart Betriebsmittel Nachunternehmer
Ein Betriebsmittel "Nachunternehmer" sollte auch standardmäßig als Kostenart Nachunternehmer eingetragen werden. Trägt man die Kosten nur in der Spalte "Kosten/EH" ein, wird der Preis automatisch in die Kostenart "Lohn" eingetragen. Dies führt dann auch wieder zu falschen Auswertungen, z.B. im EFB-Formblatt 223.
Nach jetzigem Stand muss man immer das Fenster "Kostenanteile der Ansatzzeile" über das kleine Dreieck öffnen und dort den Preis in die richtige Kostenart eintragen. Dies ist so nicht produktiv.

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