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Nachträgliche Änderung von hinterlegten Leistungsbüchern

Nachträgliche Änderung von hinterlegten Leistungsbüchern ermöglichen, z.B auf OG Basis mit einer Kenndatenübersicht über das LV. Das sollte eventuell im Zuge der Fehlerprüfung möglich sein, wenn die LV-Prüfung ergibt, dass ein falsches Leistungsbuch hinterlegt ist.
Z.B. im Fenster Leistungsposition korrigieren, die Option Leistungsbeschreibung für OG ändern anbieten.
Erforderlich bei fehlerhaft erstellten Ausschreibungen zum Einlesen von Angeboten in der Vergabe.

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