Rechnungsart: Schlussrechnung
Wenn man die Rechnungsart 'Schlussrechnung' angelegt und eingegeben hat, sich im Nachhinein mit der ausführenden Firma allerdings einigt, diese als Abschlagsrechnung auszugeben, kann man die bereits eingegeben Schlussrechnungsart nicht ändern. Zudem ist danach die Eingabe einer AZ oder einer weiteren SR nicht mehr möglich - sondern nur noch Einzelrechnungen, welche nicht mehr im Bezug zum Auftrag / den bereits abgerechneten Positionen stehen / nicht kumuliert sind.

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Comments1
T.Lang
Nov 7, 2024
Das ist in der täglichen Praxis tatsächlich ein Problem und muss geändert werden.
Bei einem Widerspruch zur Schlussrechnung ist es nicht mehr möglich, basierend auf Vertrag und kumuliertem Aufmass eine Nachberechnung zu erstellen.
Einzige Möglichkeit wäre die Rechnung zu löschen und als AZ neu anzulegen - das ist vom Arbeitsaufwand ein Wahnsinn.